HÄUFIGE FRAGEN ZUR PSYCHOTHERAPIE

 

Das Erstgespräch bietet Ihnen einen geschützten Rahmen, in dem Sie Ihre belastende Lebenssituation und Ihre bisherigen Bewältigungsstrategien darstellen können. Gemeinsam beleuchten wir, welche Lösungsansätze für Sie hilfreich und zielführend sein können und welche therapeutischen Vorgehensweisen ich Ihnen anbieten kann.

 

Da eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Psychotherapie ist, soll Ihnen das Erstgespräch auch dazu dienen, sich einen Eindruck über mich und meine Arbeitsweise zu verschaffen.

 

Die Häufigkeit und die Abstände der weiteren Sitzungen bestimmen grundsätzlich Sie selbst. Üblicherweise gebe ich Ihnen eine Empfehlung, die u. a. davon abhängt, welche Ziele und Teilschritte Sie in welcher Zeit erreichen wollen, über welche Ressourcen Sie verfügen und wie hoch Sie Ihre Belastung einstufen.

 

Die voraussichtliche Anzahl der Gespräche richtet sich nach Ihrem Bedarf und lässt sich jederzeit anpassen.

 

Wenn nichts anderes vereinbart ist, dauert ein Einzelgespräch 50 Minuten.

 

Am Ende einer Psychotherapie empfehle ich ein Abschlussgespräch, in dem Sie noch einmal Rückschau halten können auf alle hilfreichen Maßnahmen, Techniken, Übungen, Einstellungs- und Verhaltensänderungen. Ihre gewonnenen Ressourcen können Sie dann umso bewusster in Ihren künftigen privaten und beruflichen Alltag integrieren.

 

 

Gerne biete ich Ihnen eine Überbrückung an, bis Sie eine Psychotherapie über die Krankenkasse beginnen können.

 

Vor allem, wenn Ihre Symptome oder andere Belastungen schwer auszuhalten sind oder Sie befürchten, dass sich die Situation weiter verschlimmern wird, kann eine zeitnahe, überbrückende professionelle Hilfe sehr entlastend sein.

 

Klientinnen und Klienten, die dieses Angebot angenommen haben, berichten davon, dass ihnen diese Möglichkeit geholfen hat, zielführende Lösungsschritte einzuleiten, so dass sie dann leichter den Beginn einer Psychotherapie über die Krankenkasse abwarten konnten bzw. eine anschließende Psychotherapie nicht mehr benötigten.

 

Ich arbeite auf Selbstzahlerbasis, d. h. meine Leistungen rechne ich nicht über die gesetzlichen Krankenkassen ab.

 

Teilweise wird mein Honorar allerdings von privaten Krankenkassen übernommen, wenn eine Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen Vertragsbestandteil ist. Fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach.

 

Falls Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, können Sie bei Ihrer Versicherung nach der Höhe der Kostenerstattung fragen.

 

Informationen zu meinen Honoraren erhalten Sie unter Kosten.

 

Der Vorteil besteht darin, dass Diagnosestellungen absolut praxisintern bleiben und nicht in ein Krankenkassensystem eingespeist werden.

 

So kann es z. B. für BeamtInnen in der Probezeit sinnvoll sein, eine Psychotherapie auf eigene Kosten zu tragen, denn es könnte zu Schwierigkeiten kommen, wenn über die Beihilfe sichtbar wird, dass eine psychische Erkrankung vorliegt.

 

Rechnungen über Psychotherapie, die Sie selbst gezahlt haben, können Sie gegebenenfalls bei Ihrer Steuer unter der Rubrik „Außergewöhnliche Belastungen“ absetzen. Bitte erkundigen Sie sich entsprechend.